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DIE REISE-RUECKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG der ELVIA

 

Die Reise-Ruecktrittsversicherungen mit einem VOLLSCHUTZ in ihren Servicebereichen, aber nur noch eine Versicherungsleistung in Hoehe von 80 % bei allen anfallenden Zahlungen seitens der Versicherung. 20 % der anfallenden Kosten, mindestens 25,00 € sind vom Versicherten selbst zu tragen – und zwar bei jeder der einzelnen includierten Versicherungen

 

Die Reise-Ruecktrittskosten-Vollschutz-Versicherungen sind nach dem Reisepreis pro Person gestaffelt. Hier ein paar Beispiele aus der derzeit aktuellen Versicherungstabelle:

 

Reisepreis Pro Person = Versicherungspreis Pro Person


bis      100 € =   9,00 €
bis      200 € = 16,00 €
bis      400 € = 23,00 €
bis      600 € = 30,00 €
bis      800 € = 36,00 €
bis   1.000 € = 41,00 €
bis   1.500 € = 52,00 €
bis   2.000 € = 65,00 €
bis 10.000 € = in Hoehe von 3,5 % des Reisepreises



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dies gilt für: Flug, Tax, Hotel, Touren, Transfers, Tagesausfluege und für die Tauchkreuzfahrten gilt: 5% vom Reisepreis der Schiffsreise als Versicherungspreis.

 

Ich rechne ihnen die genauen Betraege gern aus. Dazu muss ich die Preise der einzelnen Leistungen kennen. Bei einem Ueberwiegen der Schiffspassage vom Preis gegenueber den kompletten anderen Leistungen tritt eine gesonderte Kalkulation in Kraft. Bitte erfragen Sie diese in diesem besonderen Fall.

Die Reise-Rücktrittsversicherung
tritt nur bei folgenden Punkten in Kraft:

  • UNERWARTETE SCHWERE KRANKHEIT = STATIONAERE   
  • BEHANDLUNG
  • TOD
  • SCHWERE UNFALLVERLETZUNG
  • SCHWANGERSCHAFT
  • IMPFUNVERTRAEGLICHKEIT
  • ERHEBLICHER SCHADEN AM EIGENTUM der versicherten Person, verursacht durch: FEUER ; EXPLOSION; BLITZSCHLAG; STURM;HOCHWASSER; ERDBEBEN ODER DIE VORSETZLICHE STRAFTAT eines DRITTEN
  • VERLUST DES ARBEITSPLATZES durch eine UNERWARTETE; BETRIEBSBEDINGTE KUENDIGUNG durch den ARBEITGEBER
  • AUFNAHME EINES ARBEITSVERHAELTNISSES durch den
  • VERSICHERTEN sofern diese Person bei BUCHUNG DER REISE   ARBEITSLOS WAR.

 

BEI LANGZEITAUFENTHALTEN BITTE GESONDERTE TARIFE ERFRAGEN !!!!

Servicebereiche:

  1. Reise – Ruecktrittskosten – Versicherung
    ( 80%tige Kostenerstattung – s. o mit 20 %tigem Selbstbehalt)
  2. Reiseabbruch – Versicherung
    ( im Falle eines Reiseabbruchs in Verbindung mit einer akuten,
    schweren Erkrankung, die einen stationaeren Aufenthalt und
    eine aerztliche Behandlung im Heimatland erforderlich macht
    20 % Selbstbehalt – mindestens 25,00 € pro Person)
  3. Umbuchungsgebuehren – Schutz
    (bei Umbuchung innerhalb der gebuchten Saison bis zu
    42 Tagen vor Reiseantritt, ersetzt die Elvia die vertraglich
    geschuldeten Umbuchungsgebuehren bis zu hoechstens
    30,00 € je versicherter Person)
  4. Reiseservice – Helpline
    (diese steht Ihnen rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr
    zur Verfuegung und unterstuetzt die versicherten Personen
    bei der Bewaeltigung von etwaigen Reisezwischenfaellen,
    wie z.B. Umbuchungen, Benachrichtigung Angehoeriger,
    Arbeitgeberbenachrichtigung )

Bitte beachten Sie die Visa- und Einreisebestimmungen des auswärtigen Amtes!

 


Stand: NOV 2004
Alle Angaben vorbehaltlich Aenderungen des Vertragspartners.

weitere Links zum Thema

Homepage der ELVIA - Reiseversicherung

Visa- und Einreisebestimmungen beim auswärtigen Amt

Reise-Rücktrittskosten-Versicherungen der ELVIA zum herunterladen